Gesundheit und Pflege

Altentherapeut


Der Altentherapeut soll in Altenheimen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Tageseinrichtungen, Wohngemeinschaften, Ambulante Dienste, Krankenhäusern, Geriatrischen Kliniken sowie in Hospizen verantwortungsbewusst realistische und individuelle Betreuungsangebote für unterstützungsbedürftige Senioren entwickeln und gestalten können.

Zugangsvoraussetzung

  • Kommunikationsfähigkeit (Angemessene Umgangsformen) Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit Physische und psychische Stabilität Interesse an der Arbeit mit pflegebedürftigen, speziell dementiell veränderten Menschen
  • Abgeschlossene Ausbildung als Betreuungsassistent/Alltagsbegleiter, Sozialpädagogen*innen, Sozialarbeiter*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Erzieher*innen
  • Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis