Gesundheit und Pflege
Altentherapeut
Der Altentherapeut soll in Altenheimen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Tageseinrichtungen, Wohngemeinschaften, Ambulante Dienste, Krankenhäusern, Geriatrischen Kliniken sowie in Hospizen verantwortungsbewusst realistische und individuelle Betreuungsangebote für unterstützungsbedürftige Senioren entwickeln und gestalten können.
Zugangsvoraussetzung
- Kommunikationsfähigkeit (Angemessene Umgangsformen)
Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit
Physische und psychische Stabilität
Interesse an der Arbeit mit pflegebedürftigen, speziell dementiell veränderten Menschen
- Abgeschlossene Ausbildung
als Betreuungsassistent/Alltagsbegleiter, Sozialpädagogen*innen, Sozialarbeiter*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Erzieher*innen
- Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis