Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Sozialmedizin & Gesundheitsförderung in Freiburg und das Landratsamt Konstanz, Amt für Gesundheit und Versorgung, hat bestätigt, dass der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung aus heimrechtlicher Sicht als fachliche Voraussetzung für die Besetzung einer Heim- oder Pflegedienstleitung anerkannt ist.