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Staatlich anerkannte*r Sozialfachmanager*in


Staatliche Anerkennung


Mit Wirkung zum 1. Mai 2002 wurde dem Institut für Sozialmanagement vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Titel „Staatlich anerkannter Sozialfachmanager“ bzw. „Staatlich anerkannte Sozialfachmanagerin“ verliehen.

Die Anerkennung beinhaltet eine fachlich gezielte öffentliche-rechtliche Prüfung und ein anerkanntes Curriculum nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder gleichwertig. Die Fortbildung ist im Sinne des Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG) anerkannt. In der Veröffentlichung des Bundesanzeigers (BAnz AT 07.04.2014 S1) werden die Qualifikationsniveaus und Standards der beruflichen Fortbildung begründet. Der Sozialfachmanager befindet sich auf dem zweiten beruflichen Fortbildungsniveau. Im Bundesanzeiger heißt es:

„Qualifikationen dieses Niveaus befähigen zur Übernahme von Fach- und Führungsfunktionen, in denen zu verantwortende Leistungsprozesse eines Unternehmensbereichs oder eines Unternehmens eigenständig gesteuert, ausgeführt und dafür Mitarbeiter/innen geführt werden…“

Damit entspricht das Qualifikationsniveau des Staatlich anerkannten Sozialfachmanagers dem Niveau einer Qualifikation zum Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt.

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