Staatlich anerkannte*r Sozialfachmanager*in
Zugangsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf des Gesundheits- oder Sozialbereichs
- Zwei Jahre Berufstätigkeit bis zum Abschluss der Fortbildung
ODER
- anerkannter Berufsabschluss plus sechs Jahre Berufstätigkeit
in einem sozialen Arbeitsfeld bis zum Ende der Fortbildung